Auf Reisen in einem anderen Land müssen auch die Kleinsten schon einen Kinderreisepass vorlegen. Doch einige Länder fordern andere Unterlagen ein.
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Nahezu weltweit anerkannt
Obwohl in einen Kinderreisepass kein Datenchip integriert ist, wird das Reisedokument dennoch beinahe weltweit anerkannt.
Wer beim Amt einen Kinderreisepass beantragt, kann das Dokument deshalb auch gleich mitnehmen.
Eine längere Bearbeitungszeit ist nicht erforderlich. Das Dokument ist erforderlich, falls Familien mit ihrem Kind ins Ausland reisen. Ein im Reisepass der Eltern vermerkter Eintrag genügt hierfür nicht. Diese Regelung gilt ebenfalls für Reisen innerhalb der EU.
Einen Kinderreisepass beantragen Unterlagen
Im Regelfall müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter eines Kindes den Reisepass persönlich beantragen. Eine wichtige Voraussetzung ist es hierbei, das Kind zur Passbehörde mitzunehmen. Erforderliche Unterlagen sind beispielsweise ein aktuelles biometrisches Foto des Kinds sowie ein Reisepass bzw. Personalausweis der sorgeberechtigten Personen.
Neben einem alten Kinderreisepass oder der Geburtsurkunde des Kindes ist bei nur einem Sorgeberechtigten ein Sorgerechtsnachweis erforderlich. Falls notwendig, muss ebenfalls die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils vorliegen.
Eine weitere Bedingung ist, dass das entsprechende Kind über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und am Antragsort einen festen Wohnsitz haben muss. Ab dem zehnten Lebensjahr unterzeichnen die Kinder das Dokument selbst.
Kosten für einen Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro. Muss das Dokument verlängert oder aktualisiert werden, müssen Antragsteller sechs Euro bezahlen.
Gültigkeit eines Kinderreisepasses
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für den Kinderreisepass eine andere Gültigkeitsdauer. Seitdem behält das Reisedokument ab Antragstellung für maximal ein Jahr seine Gültigkeit. Zuvor belief sich die Dauer auf sechs Jahre. Ein bis zu diesem Datum ausgestellter Kinderreisepass behält die in dem Dokument eingetragene Gültigkeit. Diese Regelung wurde getroffen, da es dem Kinderreisepass an Sicherheitsmerkmalen mangelt. Um stets die Identität zu schützen, ist dessen Gültigkeit mittlerweile auf zwölf Monate beschränkt.
Ist der Pass noch nicht abgelaufen, kann dieser höchstens bis zum zwölften Lebensjahr verlängert werden.
Daraufhin benötigen Kinder einen Reisepass oder Personalausweis. Ein abgelaufener Kinderreisepass muss neu beantragt werden. Einer Aktualisierung steht unabhängig von Verlängerungen nichts im Wege. Damit ist es möglich, problemlos neue biometrische Fotos einzureichen bzw. die Körpergröße anzupassen.
Anmeldestellen für den Kinderreisepass
Betroffene beantragen den Kinderreisepass bei der zur Wohngemeinde gehörigen Passbehörde. Zur Abholung des Dokuments wird persönliches Erscheinen vorausgesetzt.
Zusätzliche Reiseunterlagen für Kinder
In den meisten Ländern ist der Kinderreisepass gültig. Allerdings legen einzelne Länder gesonderte Bedingungen für das Reisedokument für Kinder fest. Ein Beispiel ist die USA, die für Kinder auf die Vorlage eines Reisepasses mit Chip oder ein Visum besteht.
Wer mit seinen Kindern nach Südafrika reisen möchte, sollte ebenfalls einen genauen Blick in den Pass werfen. Mit einem verlängerten oder aktualisierten Reisepass erhalten die Jungen und Mädchen keinen Zutritt ins Land. In anderen Ländern wird der Kinderreisepass überhaupt nicht anerkannt. Beispiele sind Dschibuti, Afghanistan sowie der Sudan. Das Auswärtige Amt gibt über die Frage Auskunft, ob der Kinderausweis für ein Reiseziel genügt oder nicht.