Spätestens dann, wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium hinter sich haben, stellt sich aus beruflicher Sicht die Frage: Was soll ich nun machen? Neben der Frage nach dem Was steht zudem die Frage im Raum, Wie Sie überhaupt arbeiten wollen. Haben Sie Lust als Vertreter oder Makler zu arbeiten? Oder kommt für Sie nur ein Büro in Frage? Wollen Sie in der Forschung tätig sein oder lieber in einem Betrieb anfangen?Und wie sieht es überhaupt mit Selbstständigkeit aus?
Gerade letzteres stellt viele Menschen vor eine Herausforderung. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Heute ist alles anders
In der heutigen Zeit kommt es jedenfalls selten vor, dass jemand von Beginn bis zum Arbeitsende bei ein und derselben Firma bleibt. Das liegt zum Teil an den Menschen selbst und zum Teil an Digitalisierung und Globalisierung. Darüber hinaus ist es zum Teil notwendig, kreativ zu sein und seine Fantasie zu benutzen. Denn oftmals kommt man mit nur einem Job nicht weit im Leben.
Am ehesten kommt es im Laufe des Berufslebens zu einem Wechsel von fest angestellt zu freiberuflich.
Gleichermaßen üblich und häufig ist es, beides parallel zu machen. Andere üben mehrere selbstständige Tätigkeiten simultan aus. Die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos.
Was bin ich denn nun eigentlich? Die Sache mit den vielen Begrifflichkeiten
Obgleich viele der Begriffe immer in einem Zusammenhang genannt werden, gibt es etliche Unterschiede zwischen Freiberuflern, Freelancern, Selbstständigen, freien Mitarbeitern und Gewerbetreibenden. Sowohl von der Seite des Gesetzes her als auch aus steuerlicher Sicht sind die Abgrenzungen manchmal allerdings nicht klar definiert. Somit kann der Weg in die Selbstständigkeit erstmal ganz schön kompliziert sein.
Generell gilt, dass Sie als Selbstständiger einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die von keinem Arbeitgeber abhängig ist. Im Grunde bedeutet das, dass Sie sozusagen Ihr eigener Chef sind und eigenverantwortlich/selbstständig handeln. Und genau das können Sie entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibender machen. Die jeweiligen Kriterien dafür sind sowohl für Sie selbst als auch für das Finanz-/Gewerbeamt sehr wichtig.
Gewerbetreibender – was ist damit gemeint
Als Gewerbetreibender können Sie sich sehen, wenn Sie einer selbstständigen Arbeit nachgehen, die nicht in die Kategorie der freien Berufe fällt. Als Beispiel sind hier folgende bekannte Berufe zu nennen:
- Handelsunternehmer
- Restaurants/Gaststätten
- Handwerkliche und industrielle Betriebe
Sofern Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie dieses beim Gewerbeamt anmelden und entsprechend Steuern zahlen. Zudem unterliegen Sie in dem Fall der Gewerbeordnung.
Beachte: Betreiben Sie ein Gewerbe müssen Sie dies kostenpflichtig beim Gewerbeamt anmelden und auch Gewerbesteuern zahlen. Außerdem können Sie sich merken, dass Sie bei allen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalog-Berufen zählen, gewerbetreibend sind. (Zu den Katalog-Berufen später mehr)
Ebenfalls selbstständig sind Sie als Freiberufler. Allerdings dürfen Sie Freiberufler nicht etwa mit Freelancer oder freier Mitarbeiter in eine Schublade stecken. Freiberuflich sind diejenigen, die einer bestimmten Berufsgruppe zuzuordnen sind – nämlich den sogenannten freien Berufen. Laut Gesetzesdefinition sind Freie Berufe „im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“ Mit anderen Worten bedeutet das, dass Sie als Freiberufler gemäß Ihren Fachkenntnissen eigenverantwortlich und leitend tätig sind. Ach ja, und, dass Sie der Allgemeinheit dienen.
Freiberufler arbeiten demnach in den sogenannten Katalog-Berufen
Freiberufler arbeiten demnach in den sogenannten Katalog-Berufen und diese Kategorien umfassen folgende bekannte Berufe oder Bereiche:
- Unterrichtender und erzieherischer Bereich (z.B. freie Dozenten – Technischer/wissenschaftlicher Sektor (wie Ingenieure, Architekten, Informatiker und Biologen)
- Künstlerischer Bereich (z.B. Lektoren, Journalisten, Autoren, Regisseure, Übersetzer)
- Steuerberatende-, wirtschafts- und rechts Berufe (wie Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater und Anwälte)
- Heilende Berufe (z.B. (Zahn-)Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker)
Der gesamte Katalog ist im Einkommenssteuergesetz unter Paragraph 18 zu finden. Die Liste ist jedoch nicht ganz vollständig, denn es gibt freie Berufe, die dort nicht enthalten sind. Letztlich entscheidet das Finanzamt, ob Sie Freiberufler sind oder nicht. Um einen freien Beruf zu starten müssen Sie jedenfalls kein Gewerbe anmelden, das aber dennoch beim Finanzamt anzeigen.
Und was ist mit Freelancern und freien Mitarbeitern?
Freelancer sind auch Selbstständige, übernehmen allerdings nur Projekte im Auftrag einer Firma und führen diese wiederum selbstständig aus.
Im Gegensatz zu den Freiberuflern können Freelancer in vielen Bereichen tätig sein.
Die meisten arbeiten jedoch in Werbeberufen oder in der IT. Als Freelancer sind Sie für unterschiedliche Kunden, Unternehmen oder Firmen tätig, mit denen Sie einen Dienst-/Werkvertrag haben. In diesem sind die Beschäftigungsbedingungen geregelt. Ach ja, Freelancer ist ein Begriff aus dem englischen und kann mit „Freier Mitarbeiter“ übersetzt werden. Demnach handelt es sich bei diesen beiden Bezeichnungen um ein und dasselbe. Zahlreiche Unternehmen suchen sich freie Mitarbeiter, da Sie für diese keine Lohnnebenkosten zahlen müssen. Als Freelancer müssen Sie übrigens ebenfalls ein Gewerbe anmelden.