Wer sich selbständig macht oder freiberuflich arbeiten möchte, muss sich um viele offene Fragen kümmern. Eines dieser Themen ist die Krankenversicherung. Selbständige oder Freiberufler können sich entscheiden, ob sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung auswählen. Diese Entscheidung richtet sich nach mehreren Faktoren.
Inhaltsverzeichnis
Tipps zur Wahl der Krankenversicherung
Hierzulande muss jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen.
Wer seine Selbständigkeit hauptberuflich betreibt, darf jedoch selbst entscheiden, ob die Wahl auf eine gesetzliche oder private Versicherung fällt.
Das Einkommen spielt für diese Entscheidungsfindung eher eine untergeordnete Rolle.
Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse
Keine Wahlfreiheit besteht für Freiberufler, die beruflich künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Diese Personengruppen sind zumeist über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig. Alle anderen Selbständigen sollten genau abwägen, welches System für ihre Belange besser geeignet ist.
Problematisch ist an dieser Entscheidungsfindung, dass eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nur schwer rückgängig gemacht werden kann. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für Existenzgründer sowie Selbständige mit geringem Einkommen deutliche finanzielle Vorteile. Denn die Höhe der Mitgliedsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige richtet sich nach dem Einkommen.
Vorteile privater Krankenversicherungen
Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass sich Kunden mit einem kostenintensiven und hochwertigen Tarif zahlreiche Gesundheitsleistungen sichern können.
Diese Gesundheitsleistungen übersteigen Angebote aus gesetzlichen Systemen deutlich.
Allerdings richten sich Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach dem Alter und gesundheitlichen Status während des Vertragsabschlusses. Die Versicherungsnehmer müssen die Beiträge auch dann komplett bezahlen, wenn ihr Geschäft nicht gut läuft.
Wichtige Fristen im Überblick
War eine berufstätige Person vor Beginn der eigenen Selbständigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und möchte sich nun freiwillig gesetzlich versichern, sollte sie diese Entscheidung gemäß § 9 Abs. 2 SGB V binnen drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht treffen. In dem Fall müssen Betroffene bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
Details zur Höhe der Beiträge
Die Höhe der Kosten für die Krankenversicherung richtet sich nach dem gewählten Versicherungssystem. Beispielsweise können keine pauschalen Antworten auf die Frage gegeben werden, wie viel Geld Selbständige monatlich für die private Krankenversicherung bezahlen müssten.
Die Höhe dieser Beiträge richtet sich in erster Linie nach dem persönlichen gesundheitlichen Status, dem Alter sowie dem gewählten Tarif.
Selbständige sind deshalb gut beraten, sich für eine realistische Einschätzung der Kosten für die private Krankenversicherung ein individuelles Angebot einzuholen. Je nach Alter bei Vertragsabschluss entstehen für einen leistungsstarken Tarif monatliche Kosten zwischen 450 und 700 Euro.
Wissenswertes zur gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe vom Einkommen ab. Für selbständige tätige Personen gilt ein Beitragssatz von 14 Prozent des monatlichen Einkommens. Weiterhin entsteht ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst festlegen können. Diese Zusatzbeiträge variieren zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse, belaufen sich jedoch auf durchschnittlich knapp zwei Prozent.
Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten bedenken, dass sich die Krankenkassenbeiträge nach allen Einkommensarten richten. Dieses Einkommen schließt neben Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ebenfalls mögliche Mieteinnahmen oder Kapitalerträge ein. Das Einkommen wird jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze mit einbezogen. Für über dieser Einkommensgrenze liegende Einkünfte stehen keine Krankenversicherungsbeiträge an.
Finanzielle Vorkehrungen für den Krankheitsfall
Außerdem sollten Selbständige Vorkehrungen treffen, um sich für einen längeren krankheitsbedingten Ausfall abzusichern. Eine Option ist Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. In dem Fall bezahlen Versicherungsnehmer anstatt eines ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent monatlich eine Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten.
Dieser Krankengeldanspruch schließt Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor sowie nach der Geburt ein.
Wer bereits ab dem 15. oder 22. Krankheitstag Krankengeld beziehen möchte, kann die Tarife zusätzlich aufstocken. Für diesen Zweck stellen die Krankenkasse spezielle Wahltarife zur Verfügung.
Wissenswertes zu Höchst- und Mindestbeiträgen
Beiträge für die private Krankenversicherung sind generell nicht gedeckelt. Die gesetzliche Krankenversicherung legt hingegen Mindest- und Höchstbeträge fest. Der Mitgliedsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich zwar nach dem Einkommen.
Allerdings legen die Krankenkassen eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage fest. Diese Grenze liegt aktuell bei monatlich 1.178 Euro. Diese Höhe legen Krankenversicherungen als Beitragsgrenze fest, auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger sein sollte.
Monatliche Mindestbeiträge
Wer kein Krankengeld wünscht und einen Beitragssatz von 14 Prozent für die Krankenversicherung wählt, muss einen Monatsbeitrag von mindestens 165 Euro leisten. Weiterhin entsteht der individuelle Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen, so dass sich der Mindestbeitrag auf 185 Euro je Monat beläuft.
Einige Krankenkassen berechnen nur einen Zusatzbeitrag von zehn Euro, so dass sich der monatliche Mindestbeitrag dann auf 175 Euro reduzieren würde. Weiterhin entstehen Beiträge für die Pflegeversicherung, die für Selbständige ohne Kinder insgesamt vier Prozent des Einkommens sowie für Eltern eines Kindes 3,4 Prozent ausmachen.
Angaben zum Höchstbetrag
Beiträge für die freiwillige gesetzliche Versicherung richten sich nach allen für den Lebensunterhalt genutzten Einnahmen.
Diesen Einnahmen gehören neben dem Einkommen ebenfalls Kapital- und Mieterträge, Unterhaltszahlungen getrennt lebender Ehepartner oder aus Direktversicherungen sowie Betriebsrenten erhaltene Versorgungsbezüge an.
Unter Umständen wird das Einkommen des privat versicherten Ehepartners ebenfalls berücksichtigt. Diese Regelung gilt jedoch nur, falls die monatlichen Einnahmen die Grenze von 2.588 Euro unterschreiten. Dennoch sind Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gedeckelt, da sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.175 Euro beläuft.
Wahl der passenden Krankenversicherung: Mehrere Komponenten entscheiden
Wer hauptberuflich selbständig ist, kann sich zwischen einer Mitgliedschaft bei der privaten oder selbständigen Krankenversicherung entscheiden.
Während sich Gebühren für die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, entscheiden über Tarife des PKV Angaben wie das Alter oder der gesundheitliche Status.