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Gesellschaft

Geschenkekisten am Straßenrand: Das ist zu beachten

Geschenkekisten am StraßenrandGeschenkekisten am Straßenrand: Das ist zu beachten Foto: ©Алексей Горовой #2111047965 – stock.adobe.com

In den Städten sind häufig Kisten mit der Aufschrift „Zu verschenken“ am Straßenrand zu finden. Sie enthalten Bücher, Kinderspielzeug, getragene Kleidung und andere Dinge. Die nicht mehr benötigten, aber noch nutzbaren Dinge landen nicht auf dem Müll, sondern sie haben noch die Chance auf ein zweites Leben. Wer sie gebrauchen kann, muss dafür kein Geld ausgeben. Allerdings sind bei solchen Spenden einige Dinge zu beachten, damit kein Bußgeld droht.

Geschenkekisten als illegale Müllentsorgung

Eigentlich sind die Zu-verschenken-Kisten am Straßenrand für beide Seiten eine Win-Win-Situation. Wer die Gegenstände, die noch gut erhalten sind, selbst nicht mehr benötigt, kann anderen eine Freude bereiten. Die Finder freuen sich häufig über diese gut gemeinten Spenden, denn sie müssen dafür kein Geld ausgeben. Der Spender verlangt dafür keine Gegenleistung.

Jeder, der die Gegenstände in der Verschenkekiste noch brauchen kann, hat das Recht, sie mitzunehmen, unabhängig von seiner finanziellen Situation.

Die Umwelt wird nicht durch den Müll oder die Entsorgung belastet.

Diese Idee hinter den Geschenkekisten ist grundsätzlich gut, doch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt, dass es sich um eine wilde Müllablagerung handelt. Eine illegale Ablagerung von Müll ist gegeben, wenn niemand die abgestellten Sachen mitnimmt.

Geschenkekisten als illegale Müllentsorgung
Eine illegale Ablagerung von Müll ist gegeben, wenn niemand die abgestellten Sachen mitnimmt Foto: ©Raivo #987682772 – stock.adobe.com

Bußgelder für Geschenkekisten

Die Geschenkekisten bewegen sich rechtlich gesehen in einer Grauzone, da Hausrat nicht einfach vor der Haustür abgestellt werden darf. Wenn die Kisten auf Fahrradwegen oder Gehwegen abgestellt werden, liegt eine wilde Ablagerung auf öffentlichem Grund oder eine Sondernutzung vor.

Anwohner können sich über die Kisten am Straßenrand beschweren und das Ordnungsamt einschalten. Das Ordnungsamt kann ein Entsorgungsunternehmen mit der Abholung beauftragen. Die Kosten für die Abholung und Entsorgung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Kosten unterscheidet sich, je nach Gemeinde. Sind große Teile des Bürgersteigs zugestellt oder kommen Personen zu Schaden, da sie stürzen, ist durchaus ein Betrag in dreistelliger Höhe denkbar. Noch teurer wird es, wenn ein privates Unternehmen mit der Aufräumaktion beauftragt wird.

Die Höhe des Bußgelds hängt auch von den in der Kiste enthaltenen Gegenständen und von deren Menge ab. Da jede Kommune ihren eigenen Bußgeldkatalog hat, können die konkreten Beträge je nach Stadt oder Gemeinde spürbar voneinander abweichen. Folgende Angaben sind daher als grobe Orientierung zu verstehen:
Enthält die Kiste mehrere unbedeutende Produkte wie Geschirr, Kleidung oder Bücher, ist ein Bußgeld bis zu 200 Euro möglich. Ein Bußgeld bis zu 300 Euro droht bei Gegenständen mit scharfen Kanten. Orientiert sich das Ordnungsamt an der abgestellten Kiste und nicht an deren Inhalt, kann das Bußgeld bei 250 Euro liegen. Bei Flüssigkeiten in der Kiste kann ein Bußgeld von 500 Euro verhängt werden. Die Strafe bei Elektrogeräten kann sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Manche Städte, etwa Berlin, haben ihre Bußgelder für Verschenkekisten zuletzt sogar noch verschärft, dort können bereits 300 bis 1.500 Euro fällig werden.

Bußgelder für Geschenkekisten
Die Geschenkekisten bewegen sich rechtlich gesehen in einer Grauzone, da Hausrat nicht einfach vor der Haustür abgestellt werden darf Foto: ©Rafael Ben-Ari #427397275 – stock.adobe.com

Was bei den Geschenkekisten zu beachten ist

Wer sich von nicht mehr benötigten, aber noch gut erhaltenen Gegenständen trennen möchte, kann sie in einer Kiste zum Verschenken abstellen. Das ist nicht grundsätzlich verboten. Um Bußgelder zu vermeiden, sind einige Regeln zu beachten:

Die aussortierten Gegenstände müssen in einem guten Zustand sein, sodass sie anderen Menschen tatsächlich noch eine Freude bereiten können. Anderenfalls gehören die Gegenstände in den Müll. Mitbewohner und die Hausverwaltung sollten informiert werden, wenn die Kiste im Treppenhaus oder Eingangsbereich platziert werden soll.

Der Inhalt in der Geschenkekiste muss jugendfrei sein, da auch Kinder und Jugendliche gerne einen Blick in solche Kisten werfen.

Auch Lebensmittel, Glas oder Sprays gehören nicht in die Kiste, da davon eine Gefahr ausgehen kann.

Die Kiste darf kein Hindernis sein. Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen oder Rollator sollten problemlos daran vorbeikommen. Die Geschenkekiste sollte so klein wie möglich sein und nahe an der Hauswand platziert werden.

Die Kiste muss ordentlich mit dem Hinweis „zu verschenken“ beschriftet sein. So ist erkennbar, dass es sich nicht um eine Entsorgung von Müll handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass Passanten in der Kiste wühlen. Daher sollte der Inhalt immer wieder ordentlich arrangiert werden.

Wurden die Spenden nicht innerhalb von 24 Stunden mitgenommen, sollten die Gegenstände anderweitig weitergegeben werden. Die Geschenkekisten sollte auch nicht im Regen stehen, da niemand die Sachen mitnimmt, wenn sie nass sind.

Alternativen zu den Geschenkekisten

Werden die Gegenstände in der Geschenkekiste nicht von Passanten mitgenommen, gibt es noch weitere Möglichkeiten, um sie nicht im Müll zu entsorgen. In Sozialkaufhäusern, Gebrauchtwarenkaufhäusern, auf Flohmärkten, aber auch über soziale Medien können die Gegenstände für geringe Beträge verkauft werden. Es gibt auch verschiedene Online-Marktplätze für gebrauchte Gegenstände.

Bücherschränke stehen bereits in vielen Städten und Gemeinden bereit. Dort können nicht mehr benötigte Bücher abgegeben werden. Einige Wertstoffhöfe haben inzwischen Bereiche für zu verschenkende Gegenstände eingerichtet. Auch auf Tauschpartys können die nicht mehr benötigten Dinge getauscht oder verschenkt werden.