Bei der Steuererklärung können verheiratete Menschen und diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, entscheiden, ob sie getrennt oder gemeinsam veranlagt werden möchten. Bei der gemeinsamen Veranlagung handelt es sich um Ehegattensplitting. Die Steuerlast lässt sich beim Ehegattensplitting senken.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt. Ehepaare müssen die Zusammenveranlagung wählen und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Häufig ist das Ehegattensplitting finanziell attraktiver als die Einzelveranlagung. Der Steuertarif ist für das Paar günstiger.
Die Einkünfte der beiden Partner werden getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet. Da beide als eine steuerpflichtige Person gelten, erhalten beide einen gemeinsamen Steuerbescheid.
Die Steuer wird nach dem Splittingverfahren berechnet.
Die Steuern werden für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens gemäß der Grundtabelle für ein Einkommen ermittelt. Anschließend wird dieser Wert verdoppelt. Die beiden Partner müssen gemeinsam für die insgesamt zu zahlende Einkommenssteuer haften.
Der Vorteil beim Ehegattensplitting besteht darin, dass der höhere Steuersatz, der für ein höheres Einkommen gilt, abgemildert wird. Das liegt an der Steuerprogression. Der Steuersatz wird umso höher, je höher das zu versteuernde Einkommen ist.
Inzwischen ist das Ehegattensplitting bei Verfassungsrechtlern und auch bei der SPD in die Kritik geraten.

Steuerschuld selbst ermitteln
Rechtsgrundlage für das Ehegattensplitting ist das Einkommenssteuergesetz (EstG) mit Paragraf 26b und Paragraf 32a. In der Splittingtabelle können Paare ablesen, wie hoch die zu zahlende Einkommenssteuer ist.
Um die Steuerschuld nach dem Splittingtarif zu ermitteln, müssen Paare das gemeinsame zu versteuernde Einkommen berechnen. Dabei werden Frei- und Pauschbeträge verdoppelt und Werbungskosten sowie andere steuerlich abzugsfähige Positionen abgezogen. Mit diesem Einkommen wird die zu zahlende Einkommenssteuer anhand der Splittingtabelle ermittelt.

Ehegattensplitting – ja oder nein
Während sich die SPD dafür ausspricht, das Ehegattensplitting abzuschaffen, fordern andere, dass das Ehegattensplitting bleibt. Das hat verschiedene Gründe. Gegner behaupten, dass das Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß und nicht fair ist.
Wahlfreiheit wird durch Ehegattensplitting gefördert
Ehepaare und Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft können selbst entscheiden, ob sie das Ehegattensplitting nutzen möchten. So können sie ihr Familienmodell selbst gestalten.
Beim Ehegattensplitting spielt es keine Rolle, ob beide Partner in Vollzeit arbeiten oder ob einer in Vollzeit und der andere nicht oder nur wenige Stunden am Tag arbeiten.
Diejenigen, die sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings aussprechen, argumentieren, dass die Wahlfreiheit nur theoretisch existiert.
Sie sprechen auch davon, dass die Frauen dadurch vom Arbeitsamt ferngehalten werden und die Hausfrauenehe gefördert wird.
Für Frauen ist das gerade dann riskant, wenn die Ehe scheitert. Häufig pausieren Frauen wegen der Kinder vom Job. Der Mann hat eine günstige Steuerklasse und profitiert vom Splitting. Wenn die Frau dann wieder arbeitet, hat sie zumeist die ungünstige Steuerklasse fünf. Dabei entsteht der Eindruck, dass sich der Job für die Frau nicht lohnt.
Wenn die Frau nur stundenweise arbeitet, steigt das durchschnittliche Familieneinkommen nur um ungefähr 5 Prozent. Die Frau hat nicht nur eine ungünstige Steuerklasse, sondern sie ist auch nicht mehr familienversichert und muss selbst Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Eine Alternative zum klassischen Ehegattensplitting ist das Faktorverfahren. Die Steuerlast wird um einen individuellen Faktor verringert. Derjenige, der nur mit 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, zahlt nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer.

Wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft gefördert?
Das Ehegattensplitting kann finanzielle Engpässe abfedern, wenn einer der beiden Partner krank oder arbeitslos ist. Derjenige, der arbeitet, wird finanziell entlastet. Es ist für ihn leichter, den anderen mitzuversorgen. Diejenigen, die für das Ehegattensplitting sind, sprechen davon, dass die Ehe und Familie nach Artikel sechs des Grundgesetzes unter besonderen Schutz gestellt sind.
Gegner des Ehegattensplittings sind nicht dafür, die Ehe zu stützen, sondern sie fordern, dass die Familie geschützt und gefördert werden muss.
Viele Eltern leben zwar zusammen, sind jedoch nicht verheiratet. Nur diejenigen, die verheiratet sind, profitieren vom Splitting.
Kritiker des Ehegattensplittings sind auch der Meinung, dass kinderlose Ehen nicht immer vom Ehegattensplitting profitieren. Vorteile hat das Splitting insbesondere für Allein- und Gutverdiener.
Gibt es bessere finanzierbare Steuermodelle als das Ehegattensplitting?
Befürworter von Ehegattensplitting sprechen davon, dass es auch einseitig wäre, wenn das Geld nicht in das Splitting, sondern in Bildung und Betreuung fließen würde. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, würden indirekt die Doppelverdiener und Krippenkinder mitfinanzieren.
Die Befürworter des Ehegattensplittings sprechen sich auch für ein höheres Existenzminimum für Kinder aus. Das ist jedoch teuer.
Diejenigen, die gegen das Ehegattensplitting sind, argumentieren damit, dass es in anderen Ländern bessere Steuermodelle gibt. Ein Beispiel dafür ist das Familiensplitting mit einer Extra-Kinderkomponente, das in Frankreich praktiziert wird. Der Steuervorteil wird durch die Kinderzahl bestimmt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Individualbesteuerung, bei der jeder individuell besteuert wird. Dieses Modell wird in Schweden praktiziert. Das gesparte Geld könnte Familien durch eine bessere Infrastruktur für die Kinderbetreuung zugute kommen. Frauen könnten sich leichter ihre Existenz sichern.














