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Reisen

Maut- und Vignettenpflicht in Europa

Maut- und Vignettenpflicht in EuropaMaut- und Vignettenpflicht in Europa Foto: © photo 5000 #33763828 – stock.adobe.com

In Deutschland gilt keine Maut- und Vignettenpflicht für PKW, doch wer mit dem Auto in andere europäische Länder reist, muss mitunter Maut bezahlen oder eine Vignette kaufen. Die Kosten für die Vignette können sich in den einzelnen Ländern stark unterscheiden.
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig vor der Reise zu informieren, ob im jeweiligen Land Maut- oder Vignettenpflicht gilt. Eine Vignette kann bereits vor der Reise gekauft werden.

Unterschied zwischen Maut und Vignette

Eine Maut ist streckenbezogen und muss bezahlt werden, damit bestimmte Strecken oder Streckenabschnitte befahren werden können. Sie ist eine Streckennutzungsgebühr. In den europäischen Ländern mit Mautpflicht gelten unterschiedliche Mautsysteme. Die Maut kann an Mautstationen und mitunter auch an Tankstellen bezahlt werden.
Es ist auch möglich, dass Kraftfahrer erst nach ihrer Rückkehr nach Deutschland eine Rechnung über die Maut erhalten und den Betrag überweisen müssen. An Mautbrücken wird dafür das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert.

Eine Maut müssen Autofahrer nur für die zurückgelegten Kilometer bezahlen.

Sie gilt zumeist nicht für das gesamte Schnellstraßen- oder Autobahnnetz. Eine Sondermaut wird in einigen Ländern für Pässe, Tunnel oder Brücken erhoben. In der Schweiz und in Österreich gilt Vignettenpflicht, doch wird dort mitunter für einige Brücken oder Pässe zusätzlich eine Maut erhoben.

Eine Vignette ist im Gegensatz zur Maut nicht streckenbezogen, sondern gilt für das gesamte Netz an Schnellstraßen oder Autobahnen in einem Land. Sie ist unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Die Vignette gilt für einen bestimmten Zeitraum. Mitunter kann auch eine Vignette für wenige Tage gekauft werden. Digitale Vignetten bestellen können Reisende rechtzeitig vor Reiseantritt für das jeweilige Land. Die Vignette wird für das Kraftfahrzeug-Kennzeichen registriert.

Eine Maut ist streckenbezogen
Eine Maut ist streckenbezogen und muss bezahlt werden, damit bestimmte Strecken oder Streckenabschnitte befahren werden können Foto: © Ingo Bartussek #35925122 – stock.adobe.com

Europäische Länder mit Mautpflicht

Eine streckenbezogene Maut gilt in 16 europäischen Ländern:

  • Frankreich
  • Italien
  • Spanien
  • Polen
  • Griechenland
  • Portugal
  • Irland
  • Großbritannien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Kroatien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Nordmazedonien
  • Türkei
  • Weißrussland
  • Norwegen

In einigen Ländern wird eine Sondermaut für Tunnel, Pässe oder Brücken erhoben, darunter auch in Ländern, in denen sonst keine Mautpflicht gilt. Solche Sondermauten gelten in Italien, Frankreich, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Andorra, Dänemark, Schweden, Albanien und Montenegro.
Auch in Deutschland gilt für einige Privatstraßen, den Warnowtunnel und den Herrentunnel eine Sondermaut.

Sondermaut für Tunnel, Pässe oder Brücken
In einigen Ländern wird eine Sondermaut für Tunnel, Pässe oder Brücken erhoben, darunter auch in Ländern, in denen sonst keine Mautpflicht gilt Foto: © arnold_oblistil #275694406 – stock.adobe.com

Länder in Europa mit Vignettenpflicht

In acht europäischen Ländern gilt Vignettenpflicht. Die Vignette kann für unterschiedliche Zeitabschnitte gekauft werden. Der Überblick zeigt die Kosten für die Vignette für die verschiedenen Länder:

  • Bulgarien: Die Vignette für 7 Tage kostet 7,00 Euro. Günstiger wird die Vignette pro Tag, wenn sie für einen Monat gekauft wird. Sie kostet dann nur 14,00 Euro. Der Preis für die Jahresvignette liegt bei 45,00 Euro.
  • Österreich: Für Österreich kann eine Tagesvignette für 9,30 Euro erworben werden. Eine Vignette für 10 Tage kostet 10,40 Euro. Für zwei Monate liegt der Preis für die Vignette bei 31,10 Euro. Der Preis für die Jahresvignette beträgt 103,80 Euro.
  • Rumänien: Rumänien ist das Land mit den niedrigsten Vignettenpreisen. Die Tagesvignette kostet 2,50 Euro, die Vignette für 10 Tage 3,30 Euro. Eine Monatsvignette ist für 5,30 Euro, eine Vignette für zwei Monate für 8,40 Euro zu haben. Die Jahresvignette kostet nur 28,00 Euro.
  • Schweiz: Für die Schweiz muss immer eine Jahresvignette gekauft werden, die aktuell 44,00 Euro kostet.
  • Slowakei: Wer in die Slowakei reist, zahlt für die Tagesvignette 8,10 Euro und für eine Vignette für 10 Tage 10,80 Euro. Eine Monatsvignette kostet 17,10 Euro, eine Jahresvignette 90,00 Euro.
  • Slowenien: Eine Vignette für 7 Tage kostet in Slowenien 16,00 Euro. Eine Monatsvignette ist für 32,00 Euro, eine Jahresvignette für 117,50 Euro erhältlich.
  • Tschechien: Für eine Reise nach Tschechien kann eine Vignette für 10 Tage zum Preis von 11,50 Euro gekauft werden. Die Monatsvignette kostet 18,30 Euro, die Jahresvignette 97,00 Euro.
  • Ungarn: In Ungarn ist die Vignette für 10 Tage zum Preis von 16,00 Euro erhältlich. Der Preis für die Monatsvignette liegt bei 25,80 Euro, der Preis für die Jahresvignette bei 142,50 Euro.

In Ländern, die nicht zum Euroraum gehören, können die tatsächlichen Preise für die Vignetten aufgrund des Wechselkurses abweichen.

Bußgelder bei Maut- und Vignettenverstößen

Teuer kann es für Autofahrer werden, die keine Vignette kaufen oder die Vignette nicht richtig an der Windschutzscheibe anbringen. Die Bußgelder unterscheiden sich je nach Land. Vergleichsweise glimpflich ist es in Ungarn mit einer Ersatzmaut ab 50 Euro, in Rumänien mit einem Bußgeld von 80 Euro und in der Slowakei mit einem Bußgeld ab 80 Euro. Deutlich teurer wird es in Österreich mit einer Ersatzmaut von 120 Euro oder einem Bußgeld ab 300 Euro. In Tschechien wird ein Bußgeld ab 195 Euro erhoben. In der Schweiz fallen 175 Euro und zusätzlich die Vignettenkosten an. Das Bußgeld in Bulgarien liegt bei 150 Euro. Am teuersten werden Vignettenverstöße in Slowenien, denn die Bußgelder liegen bei 300 bis 800 Euro.

Die zunehmende Digitalisierung an den Mautstationen kann zu technischen Schwierigkeiten und Nachforderungen bei der Maut führen. Nicht bezahlte Mautgebühren können in Italien noch für einen Zeitraum von zehn Jahren nachgefordert werden.