Weihnachten ist der ideale Zeitpunkt, um Mitmenschen einfach mal „Danke“ zu sagen. Doch dürfen Paketzusteller auch kleine Zuwendungen annehmen?
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Zahlreiche Bestellungen übers Internet
Nach Analysen des Handelsverbands Deutschland – dem HDE – möchte in diesem Jahr jeder Deutsche rund 270 Euro in Weihnachtsgeschenke investieren.
Damit hat sich diese Pro-Kopf-Summe im Vergleich zum Vorjahr sogar erhöht.
Die meisten Geschenke bestellen Käufer im Internet. Entweder werden die Präsente nach Hause geliefert oder direkt an Freunde oder die Familie verschickt.
Paketzusteller: Ein wichtiger Teil des Weihnachtsgeschäfts
Paketzusteller spielen deshalb für das Weihnachtsgeschäft eine wichtige Rolle. Bis Heiligabend sind die Zusteller schwer beschäftigt. Deshalb lassen es sich viele Empfänger der Pakete nicht entgehen, sich für die Bemühungen der Paketboten mit einem kleinen Trinkgeld zu bedanken.
Doch dürfen die Paketzusteller überhaupt kleine Aufmerksamkeiten oder Geldgeschenke annehmen?
Keine Einwendungen aus juristischer Sicht
Aus juristischer Sicht gibt es keine Bedenken, dass die Zusteller Trinkgeld annehmen dürfen. Kleine Zuwendungen sind somit gestattet.
Eine Grundvoraussetzung für ein legales Geldgeschenk ist jedoch, dass die Zuwendungen stets bedingungslos erfolgen.
Das bedeutet, dass Kunden im Gegenzug keine Gegenleistungen von den Postzustellern erwarten dürfen. Andernfalls könnte diese Handlung als Bestechung interpretiert werden.
Keine einheitlichen Regelungen
Einheitliche Regelungen für die Art an Geschenken sowie die Höhe des Trinkgelds gibt es zwar nicht. Stattdessen geben Versand-Dienstleister ihren Mitarbeitern erfahrungsgemäß besondere Richtlinien vor.
Für Paketzusteller gilt, dass sie ihre Arbeitgeber nicht über die genaue Höhe des Trinkgelds informieren oder die finanziellen Zuwendungen versteuern müssen. Nichtsdestotrotz gibt es Obergrenzen.
Regelungen bei der DHL
Bei der Deutschen Post DHL ist es Tradition, dass die Zusteller zur Weihnachtszeit von zufriedenen Kunden oftmals ein kleines Trinkgeld erhalten.
Zumeist erhalten die Postboten Sachwertgeschenke bis zu maximal 25 Euro, welche die Angestellten auch annehmen dürfen.
Alternativ sind Trinkgelder gestattet, die jedoch zumeist die Summe von 25 Euro unterschreiten.
Regelungen beim DPD
Zusteller von DPD dürfen ebenfalls ein Trinkgeld annehmen. Beispielweise haben Empfänger die Möglichkeit, den Postboten digitale Trinkgelder zu übermitteln. Die Bezahlung nehmen Kunden via PayPal vor. Hierbei können die „Spendengeber“ festgelegte Stufen von einem, zwei oder vier Euro anklicken oder eigene Beträge angeben. Das Maximum beläuft sich auf 9,50 Euro.
Regelungen von Hermes
Ähnliche Bedingungen herrschen beim Hermes-Versand. Den Zustellern von Hermes ist es grundsätzlich gestattet, kleine Sachgeschenke oder Trinkgeld entgegenzunehmen. Allerdings dürfen die Zuwendungen einen Wert von zehn Euro nicht überschreiten. Der Dienstleister für Paketzustellung kooperiert zudem mit regionalen Logistikunternehmen, für welche unter Umständen andere Regelungen gelten.