Bei Neubauten und Bestandsimmobilien spielt die Einfriedung der Anwesen eine tragende Rolle. Um Gefahrenquellen zu reduzieren oder eine räumliche Trennung vom benachbarten Grundstück zu erreichen, ist eine Einzäunung oder Umpflanzung der Ländereien möglicherweise unumgänglich.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet eine Einfriedung genau?
Nach rechtlichen Grundsätzen gibt es keine genaue Definition der Einfriedung. Gemäß gerichtlicher bzw. außergerichtlicher Rechtsprechung gilt eine Einfriedung als eine bauliche Maßnahme, damit ein bestimmtes Grundstück mithilfe einer baulich fest im Grundstück verankerten Anlage oder über eine Bepflanzung von anderen Grundstücken abgegrenzt ist.
Zur Abwehr von Gefahren können Grundstücksbesitzer einen Sichtschutzzaun aus Holz erwerben oder ähnliche Modelle wählen, damit Unbefugten der Zutritt zum eigenen Anwesen erschwert wird. Auf diesem Zweck beruht auch der Name für diese Regelung. Die Einfriedung soll den Frieden auf einem bestimmten Hab und Gut absichern.
Freie Entscheidungsgewalt auf dem eigenen Grundstück
Juristische Basis für die Einfriedung ist das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch. Dementsprechend haben Grundstückseigentumer auf ihrer eigenen Liegenschaft freie Entscheidungsgewalt und dürfen deshalb auch dritten Personen eine Einwirkung jeglicher Art untersagen. In Kombination mit einer Einfriedung steht es den Eigentümern deshalb frei, Hecken und Zäune als Sichtschutz zu errichten oder gar Mauern auf ihrem Anwesen zu bauen.
Es spricht auch nichts dagegen, existente Einfriedungen von bisherigen Eigentümern zu beseitigen und anschließend modernere Optionen auszuwählen.
Grenzt ein Grundstück an eine unmittelbare benachbarte Liegenschaft, gelten die §§ 921 und 922 BGB. Die in den Paragrafen erwähnte „Grenzanlage“ unterliegt anderen juristischen Komponenten komplett.
Details zur ortsüblichen Erscheinungspflicht
Können sich zwei oder mehrere Grundstückseigentümer nicht auf eine optische Gestaltung der Einfriedung einigen, muss sich die Gestaltung optisch in das umliegende Erscheinungsbild einfügen. Diese „Vorgabe“ zur Gestaltung basiert auf der Art der Einfriedung, der Höhe und Beschaffenheit.
Die Definition des sogenannten ortsüblichen Erscheinungsbilds weicht je nach Gemeinde oder Bundesland voneinander ab. Generell gilt: Es besteht kein ortsübliches Erscheinungsbild, wenn Behörden bemerken, dass die Grundstücke innerhalb eines Orts optisch deutlich variieren.
Wann gilt eine spezielle Einfriedungspflicht?
Bei diesem bestehenden Sachverhalt haben Grundstückseigentümer das Recht, unter Berufung auf gültige Nachbarschaftsgesetze von einzelnen Bundesländern rechtliche Regularien aufzustellen.
Zudem schreiben Gesetzgeber für diese Fälle eine spezielle Einfriedungspflicht vor.
Diese Regelung tritt zumeist dann in Kraft, wenn Grundstückseigentümer zumeist Hundebesitzer sind. Können sich Tiere innerhalb eines Gartens frei bewegen, gelten diese laut Rechtsprechung als „potenzielle Störer“. Dadurch kann das Gemeinwohl maßgeblich beeinträchtigt werden.
Gemeinsame Grenzplanung mit den Nachbarn
Befinden sich zwei Grundstücke direkt nebeneinander, können sich Eigentümer auf ein möglichst harmonisches Erscheinungsbild einigen. Ebenso wichtig ist es, dass sich alle beteiligten Parteien einvernehmlich über deren Unterhalt sowie die Wartung einigen. Es spricht nichts gegen ein ortsübliches Erscheinungsbild, wenn die Eigentümer schriftlich nachweisen, sich über eine Form der Einfriedung erfolgreich verständigt zu haben.
Vorsicht ist dennoch angebracht, da eine unter Eigentümern festgelegte Einfriedung dem Grundsatz einer Grenzanlage entspricht und deshalb nicht einfach in Eigenregie abgeändert werden kann. Für jede Änderung und jedes neue Vorhaben ist dann das Einverständnis der benachbarten Eigentümer erforderlich.
Wer eine Einfriedung erneuern oder neu errichten möchte, sollte sich zuerst über gültige Bestimmungen der Länder informieren.